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Die Versiegelung

Versiegeln

Versiegelung

Grübchen und Fissuren

Ein frisch durchgebrochener Zahn hat oft eine zerklüftete Oberfläche.

Besonders die großen bleibenden Backenzähne haben spitzige Höcker und dazwischen tiefe Rillen (Fissuren) und Grübchen.

Wo Karies anfängt

Während die Borsten der Zahnbürste in die tiefen Grübchen gar nicht richtig reinkommen, machen die winzigen Kariesbakterien sich gerne darin breit.

Deshalb sind die Kauflächen der Backenzähne kariesgefährdet, und zwar besonders in den ersten drei Jahren nach dem Durchtreten des Zahnes in die Mundhöhle.

Aus diesem Grund sind im Kindesalter Schutzmaßnahmen gegen Fissurenkaries notwendig.

Risiko minimieren

Wenn die Fissuren und Grübchen vorsorglich bakteriendicht verschlossen werden, kann das Karies-Risiko verringert werden.

Dazu wird in der Praxis ein dünnfließendes Kunststoffmaterial auf die Kaufläche aufgetragen und ausgehärtet.
Der Zahn sollte dafür vollständig durchgebrochen sein. Während des Versiegelns sollte möglichst kein Speichel an den Zahn kommen, sonst bindet der Kunststoff nicht richtig ab.

Vorgehen bei der Versiegelung

Die notwendige Arbeitsschritte sind:

  • Untersuchung und Reinigung der Kaufläche
  • Trockenlegung mit Watterollen oder Kofferdam
  • Anrauen der Schmelzoberfläche mit Säure-Gel
  • Abspülen und Trocknung der Zahnoberfläche
  • Auftragen des dünnfließenden Kunststofflackes
  • Aushärten mit Licht
  • Überprüfen der Höhe und ggf. Korrektur
  • abschließende Fluoridierung

Modifikationen

Gesunde Fissur

Präventive Versiegelung

Die oben geschilderte Vorgehensweise findet Anwendung als prophylaktische Maßnahme (d.h. damit es gar nicht erst zu Karies kommt).
Normalerweise dauert die Behandlung nur wenige Minuten.

Verfärbte Fissur

Therapeutische Versiegelung

Mit einem feinen rotierenden Instrument wird die verfärbte Fissur erst vorsichtig erweitert und die Verfärbung entfernt, bevor das Fissurensystem versiegelt wird.

Initiale Fissurenkaries

Sollte bei der Erweiterung am Grund der Fissur Karies festgestellt werden, wird die kariöse Zahnhartsubstanz sorgfältig entfernt, bevor der Defekt mit Kunststoff verschlossen und dann versiegelt wird.

Was bezahlt die Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Fissurenversiegelung bei Minderjährigen an den 1. und 2. großen bleibenden Backenzähnen (Molaren). Die Versiegelung der Milchzähne, der kleinen bleibenden Backenzähne und der Weisheitszähne ist nicht im Leistungskatalog enthalten.
Das reicht bei den meisten  jungen Patienten aus.

In besonderen Fällen

Bei Patienten mit schwierigen Voraussetzungen wie z.B. einem hohen Kariesrisiko, festsitzender kieferorthopädischer Spange, Behinderungen, Xerostomie (= Mundtrockenheit), oder einem sehr tiefen und zerklüfteten Fissurenrelief kann es medizinisch sinnvoll sein, auch gefährdete Zähne zu versiegeln, die nicht im Programm der Krankenkasse  vorgesehen sind.

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten bis zum 18. Geburtstag bekommen die Fissurenversiegelung des 1. und 2. bleibenden Backenzahnes (Molaren) kostenfrei. Das wird von der Krankenkasse übernommen.
Für alle anderen Versiegelungen wird eine Privatrechnung gestellt, und zwar auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

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