Diese Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die medizinische oder FFP2-Maske ist noch notwendig bis zum Auslaufen der bundesweit geltenden Corona-Regeln im April 2023.

Weil Sie tagtäglich genug anderes um die Ohren haben,

Unsere kleine Gedächtnisstütze für Sie

Zu Ihrem Termin bitte in die Praxis mitbringen:

  • Versichertenkarte (gesetzlich Versicherte)
  • Bonusheftchen (gesetzlich Versicherte)
  • Röntgenpass
  • Ihr Zahnputzglas
  • ggf. der ausgefüllte Anmeldebogen (siehe Download-Seite)
  • ggf. Medikamentenliste vom Hausarzt
  • ggf. Ihren Allergiepass
  • ggf. Ihren Antikoagulantien-Pass (rot)
  • ggf. Bewilligungsbescheid Eingliederungshilfe (nach §53 SGBV XII)
  • ggf. Bescheid über Pflegegrad (nach § 15 SGBV XI)
  • ggf. Informationen vom Vorbehandler
  • ggf. Röntgenbilder
  • ggf. Extraktionsanweisung vom Kieferorthopäden
  • ggf. Ihre kieferorthopädische Apparatur
  • ggf. Ihre Knirscherschiene
  • ggf. Ihre Lesebrille (Sie können aber auch eine von uns ausleihen)
  • ggf. Ihren Implantatpass
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